TELEFON | +49 (0) 3447 - 89 44 50 |
MOBIL | +49 (0) 174 - 92 07 08 2 |
info@datenschutz-scheibe.de |
Wer haftet? | • | Datenschutz in Behörden | • | Datenschutz in Unternehmen | • | externer Datenschutzbeauftragter |
Info-Ticker
"Hat ihr Unternehmen eine Verfahrensübericht? Die Verfahrensübersicht nach Paragraph 4g Abs.2 BDSG. Die Verfahrensübersicht ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt einen sehr wichtigen Bestandteil der rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz dar!
Datenschutz für Behörden - unsere Dienstleistungen
![]() | Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 4 BDSG |
![]() | Erstellung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten für den Betrieb unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 9 BDSG nebst Anlage sowie des Grundschutzhandbuchs des BSI |
![]() | Anpassung der Altverfahren an das aktuelle Datenschutzrecht und Erstellung von Verfahrensübersichten gemäß § 4g Abs. 2 BDSG |
![]() | Unternehmensberatung im Bereich Datenschutz (Datenschutzberatung) |
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.